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06134-2873111Wussten Sie, dass die Hauptuntersuchung (HU) in Deutschland schon seit dem 01.12.1951 Pflicht für alle Kraftfahrzeuge ist? Dadurch wird sichergestellt, dass kein verkehrsuntaugliches oder nicht vorschriftsgemäßes Kraftfahrzeug am Verkehr teilnimmt. Die HU sorgt also für mehr Sicherheit auf Deutschlands Straßen. Nach dem Motto „Technik braucht Sicherheit“ setzen sich die Kfz-Prüfingenieurinnen und -ingenieure der GTÜ für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr ein und bringen bei positivem Ergebnis der Untersuchung die Prüfplaketten an Ihrem Fahrzeug an. Als GTÜ-Vertragspartner führen wir alle amtlichen Prüfungen im Namen und auf Rechnung der GTÜ durch.
Wenn Ihr Auto keine Mängel oder nur kleinere Mängel aufweist, erhält das Auto eine gültige Plakette der aktuellen Farbe, welches auf Ihr amtliches Kennzeichen geklebt wird. Es gibt folgende Mangelkategorien: den „geringen Mangel“, den „erheblichen Mangel“ und den „gefährlichen Mangel“. Letzteres bedeutet für den Fahrzeughalter, dass sie bzw. er mit diesem Mangel den Verkehr gefährdet. Dennoch darf sie bzw. er mit dem Fahrzeug noch nach Hause oder besser gleich in die Kfz-Werkstatt zur Reparatur fahren.
Die Plakette, die auf dem hinteren Kennzeichen Ihres Pkw angebracht ist, zeigt Ihnen, wann das Fahrzeug das nächste Mal zur HU vorgeführt werden muss. Darauf zu sehen ist der Monat und das Jahr, in dem die nächste HU erforderlich ist: Oben auf der 12-Uhr-Position steht der Monat, in der Mitte das Jahr der nächsten Prüfung.
Die Farbe der Plakette wechselt jedes Jahr und gibt ebenfalls Aufschluss über das Jahr der Fälligkeit. Insgesamt gibt es sechs verschiedene Farben: Rosa, Grün, Orange, Blau, Gelb und Braun. Ihre Abfolge wiederholt sich nach sechs Jahren.
Das GTÜ-Erklärvideo zeigt in Kürze, wie wichtig die Hauptuntersuchung ist und was die wichtigsten Prüfpunkte sind. Außerdem erfahren Sie, wie Sie Ihr Auto auf die HU vorbereiten können und wie Sie einen GTÜ-Partner finden.
Gehen Sie einfach die HU-Checkliste Punkt für Punkt durch. Wenn Sie alle Fragen mit „Ja“ beantworten können, macht auch Ihr Fahrzeug bei der Prüfung eine gute Figur.
Die HU ist alle 24 Monate (also alle 2 Jahre) erforderlich. Nach der Erstzulassung ist die HU erst nach 36 Monaten (3 Jahren) fällig. Gut zu wissen: Für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten die gleichen Fristen.
Seit dem 01.07.2012 wird die Hauptuntersuchung bundesweit nicht mehr zurückdatiert, wenn die HU-Frist zur Vorführung überzogen wurde. Das bedeutet: Wenn Sie die fällige HU erst im Februar statt im Januar durchführen, erhalten Sie die volle Plakettenlaufzeit bis zum Februar in 24 Monaten.
Um die Frist nicht zu verpassen, empfehlen wir Ihnen, den kostenlosen GTÜ-Erinnerungsservice zu nutzen. Melden Sie sich an und wir erinnern Sie gerne an Ihre nächste Hauptuntersuchung bei Ihrem GTÜ-Partner. Im Anschluss können Sie direkt einen Termin bei uns für Ihr Fahrzeug vereinbaren.
Viele weitere Tipps, Checklisten und Ratgeber – z. B. zu Wohnmobil und Wohnwagen, Motorrädern wie auch Schadstoffplaketten – finden Sie hier: -> Ratgeber und Checklisten der GTÜ
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
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