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06134-2873111Bei gasbetriebenen Fahrzeugen oder mit Flüssiggasanlagen zu Wohnzwecken ausgerüsteten Freizeitfahrzeugen und Mobilheimen ist eine regelmäßige Gasprüfung unerlässlich, um die Sicherheit der Insassen sowie anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Besitzen Sie ein gasbetriebenes Fahrzeug oder ein Fahrzeug, welches mit Flüssiggas die Inneneinrichtung (wie bspw. Heizung, Kocher, etc.) Ihres Wohnmobils / Wohnwagens versorgt und möchten Sie die notwendigen Prüfungen in Mainz-Kastel durchführen lassen? Wir, IBC Ingenieurbüro Çağrıcı, unterstützen Sie dabei gerne.
IBC bietet die erforderlichen Gasprüfungen für verschiedene Fahrzeugarten wie LKW, KOM, PKW und Wohnfahrzeuge an. Dazu gehören die Gasanlagenprüfung GAP, die wiederkehrende Gasanlagenprüfung GWP, die Gassystemeinbauprüfung GSP sowie die Flüssiggasuntersuchung nach G607 für Wohnfahrzeuge und Mobilheime.
Die GAP umfasst als eine beigestellte Untersuchung eine Prüfung der gesamten Gasanlage, bei der unter anderem die Druckregelanlage, die Gaszuleitungen, die Tanks und die Ventile auf ihre Funktionsfähigkeit und Dichtheit geprüft werden. Zudem ist eine erweiterte Sichtprüfung mit Freilegung der Gastanks zwingend erforderlich, soweit diese nicht vollumfänglich einsehbar sind. Dazu gehört auch das Entfernen von Abdeckungen und Verkleidungen, um Beschädigungen zu erkennen, die Korrosionsfreiheit zu bestätigen sowie um die korrekte Befestigung und die Identifizierung der verbauten Bauteile zu bestätigen. Fahrzeughalter, deren Kraftfahrzeuge mit einer Gasanlage zu Antriebszwecken ausgerüstet sind, müssen bei jeder Reparatur der Gasanlage im Niederdruckbereich eine Dichtheits- und Funktionsprüfung durchführen lassen. Bei umfangreicheren Reparaturen an der Gasanlage sowie bei deren Beeinträchtigung durch einen Brand oder einen Unfall muss eine vollständige Gasanlagenprüfung erfolgen. Die Gasanlagenprüfungen sowie Dichtheits- und Funktionsprüfungen dürfen nur durchgeführt werden von:
An gasbetriebenen Fahrzeugen wird im Rahmen der Hauptuntersuchung als eigenständiger Bestandteil die GWP durchgeführt. Sie hat keine eigene Frist und ist mit der nächsten Hauptuntersuchung erneut fällig. Wurde innerhalb eines Monats vor der Durchführung der Hauptuntersuchung eine Gasanlagenprüfung (GAP mit DAkkS-Nachweis) durchgeführt, wird auch diese anerkannt.
Eine vorgelegte GSP einer anerkannten Werkstatt kann im Rahmen der Hauptuntersuchung nur in Verbindung mit einem GAP-Nachweis anerkannt werden. Die wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP) kann dann entfallen.
Auch bei dieser Prüfung ist eine sogenannte „erweiterte Sichtprüfung“ mit Freilegung der Gastanks zwingend erforderlich soweit diese nicht vollumfänglich einsehbar sind. Dazu gehört das Entfernen von Abdeckungen und Verkleidungen, um Beschädigungen zu erkennen, die Korrosionsfreiheit zu bestätigen sowie die korrekte Befestigung und die Identifizierung der verbauten Bauteile zu bestätigen.
Die GSP hingegen prüft den fachgerechten Einbau einer vollständigen Gasanlage in das Fahrzeug, samt Druckregelung, Verlegung der Gasleitungen und fachgerechter Montage der vorhandenen Gastanks entsprechend der Einbauanleitung.
Das gilt für Kraftfahrzeuge, in denen nachträglich eine Gasanlage verbaut wurde. Im Ausland verbaute Anlagen müssen grundsätzlich den GSP-Berechtigten einer technischen Überwachungsorganisation (z. B. GTÜ) oder einer Technischen Prüfstelle (TP) vorgestellt werden. Hierbei ist es wichtig, dass Sie das deutschsprachige Einbauhandbuch und das Einbauschild vorlegen.
Die Gassystemeinbauprüfung beinhaltet die Identifizierung der Gasanlage und die Zuordnung der vorgelegten Bescheinigungen und Dokumente zum Fahrzeug. Zudem enthält sie die Einbauprüfung, die Funktionsprüfung und die Dichtheitsprüfung. Zum Abschluss wird ein Nachweis erstellt, der einen Vorschlag zur Änderung der Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle beinhaltet.
Neben den Gasprüfungen für das Antriebssystem von Fahrzeugen, bieten wir auch Erstabnahmen sowie Wiederholungsprüfungen von Flüssiggasanlagen zu Wohnzwecken (z.B. zum Heizen und Kochen) in einem Wohnmobil oder Wohnwagen nach DIN EN 1949 bzw. DVGW G 607 an.
Am 19.06.2025 ist mit dem §60 der StVZO eine gesetzliche Regelung in Kraft getreten, welche den Halter eines Fahrzeuges mit Gasanlage verpflichtet, diese regelmäßig überprüfen zu lassen. Hierbei wird die Flüssiggasanlage auf ihre Sicherheit, Dichtheit und Funktionsfähigkeit überprüft, um ein sicheres und sorgenfreies Camping zu gewährleisten. Diese Prüfung ist eigenständig und nicht Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU). Ein fehlender Nachweis über die Gasanlagenprüfung wird nicht als Mangel im Rahmen der HU gewertet.
Die Prüfung einer flüssiggasbetriebenen Heizung bleibt dennoch weiterhin Bestandteil der Hauptuntersuchung.
Nach § 69a StVZO ist das Überschreiten der Frist eine Ordnungswidrigkeit. Die angepasste Bußgeldkatalogverordnung sieht bei Verstößen untern der laufenden Nummer 200 gestaffelte Regelsätze vor.
Im Rahmen der GWP werden die Bauteile der Gasanlage in einer zerlegungs- und zerstörungsfreien Prüfung auf ihre Zulässigkeit, ihren Zustand und auf Auffälligkeiten überprüft. Die Gasanlage wird einer Funktionsprüfung sowie einer Dichtheitsprüfung unterzogen. Die dazu gegebenenfalls beigestellte GAP oder die GSP einer berechtigten Werkstatt darf maximal einen Monat vor Durchführung der HU durchgeführt worden sein (Anl. VIII StVZO).
Wir empfehlen Ihnen unbedingt, eine regelmäßige Gasprüfung durchführen zu lassen und damit sicherzustellen, dass sich die Gasanlage in einem einwandfreien Zustand befindet. An den Gastanks ist dabei keine Korrosion zulässig.
Unsere kompetenten Prüfingenieure stehen Ihnen für diese Prüfungen und weitere Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Gasprüfung finden Sie im GTÜ-Informativ „Wissenswertes rund um das Thema Gasfahrzeuge“.
Präzise Fahrzeuguntersuchungen, unabhängige Gutachten und technische Abnahmen – an vier Prüfstellen für Sie verfügbar. Buchen Sie jetzt Ihren Termin für HU/AU, Gutachten oder Fahrzeugbewertungen.
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