Unfallverhütungsvorschriften (UVV/BGV-Prüfung)

Jede Arbeitgeberin und jeder Arbeitgeber in Deutschland ist für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz verantwortlich. Als Richtlinie hierzu geben die Berufsgenossenschaften für Unternehmen Unfallverhütungsvorschriften heraus.

Als Partner der GTÜ unterstützen wir, die IBC Ingenieurbüro Çağrıcı, Kfz Betriebe bei den vielfältigsten Fragestellungen rund um den Arbeitsschutz und die Betriebssicherheit. Dazu gehören auch die jährlichen Geräteprüfungen an Werkzeugen und Maschinen sowie die Festlegung von Prüfintervallen.

Die Vorteile liegen klar auf der Hand. Unsere Sachverständigen sind fachlich geschult und stets auf dem neuesten Wissensstand. So beraten sie Werkstattinhaber umfassend und weisen gezielt auf Defizite bei sicherheitsrelevanten Einrichtungen hin. Das Unfallrisiko wird deutlich reduziert und mögliche Arbeitsausfälle sowie hohe Folgekosten werden vermieden.

Welche Objekte unterliegen einer UVV/BGV-Prüfung im Kfz-Betrieb?

  • • Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler, Handgabelhubwagen)
  • • Kraftbetätigte Roll- und Sektionaltore (Toranlagen)
  • • Fahrzeughebebühnen (sowie Hubtische und Grubenheber)
  • • Leitern und Tritte
  • • Flüssigkeitsstrahler
  • • Hebezeuge (z. B. Motorheber, Rangierheber, Rangierwinden)
  • • Rollenprüfstände
  • • Flüssiggasanlagen
  • • Verdichter
  • • Winden-, Hub- und Zuggeräte
  • • Lastaufnahmemittel
  • • Arbeitsplatzlüftung
  • • elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Bei Fragen zur Arbeitssicherheit und den geltenden BG-Vorschriften stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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